Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vorbehaltlich des späteren Abschlusses sollte die am 30. Juni 2009 paraphierte Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (die „Vereinbarung“) unterzeichnet und die beigefügte Gemeinsame Erklärung genehmigt werden.
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, den Königreich Norwegen und der…
Nach Ermächtigung der Kommission am 15. Mai 2006 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der…
Nach Ermächtigung der Kommission am 15. Mai 2006 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.