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Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (die „Vereinbarung“) ist gemäß dem Beschluss 2012/192/EU des Rates vorbehaltlich des späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union am 22. September 2011 unterzeichnet worden.
Vorbehaltlich des späteren Abschlusses sollte die am 30. Juni 2009 paraphierte Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, den Königreich Norwegen und der…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Nach Ermächtigung der Kommission am 15. Mai 2006 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der…
Nach Ermächtigung der Kommission am 15. Mai 2006 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der…
Gemäß dem Beschluss 2010/374/EU des Rates vom 30. November 2009 und bis zu ihrem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt, wurde die Vereinbarung zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.