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Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (die „Vereinbarung“) und die diesem Beschluss beigefügte Gemeinsame Erklärung, werden im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, den Königreich Norwegen und der…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Vorbehaltlich des späteren Abschlusses sollte die am 30. Juni 2009 paraphierte Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem…
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Nach Ermächtigung der Kommission am 15. Mai 2006 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.