Art. 2 32012D0271BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2012/271/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0727BESCHLUSS (EU) 2021/727 DES RATES vom 29. April 2021 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens von Minamata über mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32012D0017BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union in den zuständigen Gremien der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Russischen Föderation zur WTO zu vertretenden Standpunkts (2012/17/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32012D0776BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat, der im Rahmen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/776/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.