Erwägungsgrund 1 32012D0228
Anhang XXI des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) enthält spezifische Bestimmungen und Regelungen für die Statistik.
Anhang XXI des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) enthält spezifische Bestimmungen und Regelungen für die Statistik.