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Da Liechtenstein bereits von dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft ausgenommen ist, muss es auch von den mit den europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen verbundenen Verpflichtungen ausgenommen werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene…
Das durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 geschaffene Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) muss nach Maßgabe der Entwicklungen im…
Die Regierung von Liechtenstein machte geltend, dass Liechtenstein als ein Staat zu betrachten sei, für den der OECD-Beschluss gilt. Dementsprechend findet…
Die gemeinschaftlichen KKP müssen nach einer harmonisierten Methodik erstellt werden, die mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (im Folgenden als „ESVG 95“ bezeichnet) stellt eine Methodik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.