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Im Hinblick auf Island sind die Anhänge I, II und III der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Übermittlungsfrist umzusetzen, um die Weiterentwicklung der isländischen Umweltgesamtrechnungen zu ermöglichen.
Insbesondere teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alle sechs Jahre ab dem 16. Mai 2017 Folgendes mit, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: a) die…
Anhang II in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission geänderten Fassung gilt grundsätzlich ab 1. Juni 2013. Zur Erleichterung der wirksamen…
Die Anhänge I, III, IV, VI, VII, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sollten so angepasst werden, dass sowohl die Erfordernisse der Mitgliedstaaten,…
Es ist angezeigt, ein Verfahren für die Vorlage und Bewertung von Anträgen zur Aufnahme von Wirkstoffen, die zwei Jahre nach Bekanntgabe der Richtlinie…
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten daher entsprechend geändert werden.
Bis zum Abschluss der Verfahren für ihren Abschluss werden die in Artikel 1 genannten Übereinkünfte und Protokolle ab den folgenden Zeitpunkten vorläufig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.