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Personenbezogene Daten der Mitglieder der Gruppe sollten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr behandelt werden —
Personenbezogene Daten, die Mitglieder der Gruppe betreffen, sollten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Gruppenmitglieder sollte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.…
Mitglieder der Gruppe betreffende personenbezogene Daten sollten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des…
Personenbezogene Daten der Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen aufgrund dieser Verordnung sollte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder der Sachverständigengruppe sollte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.