Erwägungsgrund 4 32012D0332
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 weiter verlängert werden.
Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 weiter verlängert werden.