Erwägungsgrund 7 32012D0364
Mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG wird der Beschluss 93/465/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 über die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module für die verschiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbringung und Verwendung der CE- Konformitätskennzeichnung aufgehoben, der im EWR-Abkommen aufgenommen ist. Das EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um den Beschluss Nr. 768/2008/EG zu berücksichtigen.