Beschluss des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschusses und des Ausschusses der Regionen vom 29. Juni 2012 zur Änderung des Beschlusses 2009/496/EG, Euratom über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union (2012/368/EU, Euratom)
Das Direktorium des Amts für Veröffentlichungen ist auf seiner Sitzung vom 2. Juli 2010 übereingekommen, dass der Europäische Rat ein unterzeichnendes Organ wird, und hat auf seiner Sitzung vom 14. April 2011 beschlossen, dass der Beschluss 2009/496/EG, Euratom aus diesem Grund geändert werden sollte —
Erwägungsgrund 2 32012D0368
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