Art. 18 32023D0855BESCHLUSS (GASP) 2023/855 DES RATES vom 24. April 2023 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Mai 2027.
Art. 19 32014D0486BESCHLUSS 2014/486/GASP DES RATES vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Mai 2027.
Art. 17 32017D1869BESCHLUSS (GASP) 2017/1869 DES RATES vom 16. Oktober 2017 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Oktober 2026.
Art. 16 32013D0233BESCHLUSS 2013/233/GASP DES RATES vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 30. Juni 2027.
Art. 3 32023D2898BESCHLUSS (EU) 2023/2898 DES RATES vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2026.