Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (im Folgenden „Abkommen“) sollte unterzeichnet werden. Bestimmte Teile des Abkommens sollten bis zum Abschluss der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewandt werden.
Die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak…
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten unterzeichnet und…
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union unterzeichnet und Teil IV bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren…
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel…
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte teilweise…
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.