Erwägungsgrund 1 32018D1107
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 11. Mai 2012 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.