Erwägungsgrund 2 32012D0425
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens einzubeziehen.