Erwägungsgrund 4 32012D0425
Mit der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 wird die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 wird die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates aufgehoben, die in das Abkommen aufgenommen wurde und daher aus diesem zu streichen ist.