Art. 1 32012D0469Der Standpunkt, den die Europäische Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommen von 1958 einnimmt, besteht darin, für den Entwurf einer Regelung…
Erwägungsgrund 2 32012D0469Die vereinheitlichten Anforderungen des Entwurfs einer Regelung der UN/ECE über Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf das…
Erwägungsgrund 7 32019D1029BESCHLUSS (EU) 2019/1029 DES RATES vom 18. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, des Vorschlags zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung und des Vorschlags für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR zu vertretenden Standpunkt
In Bezug auf bestimmte Teile oder Merkmale und in Anbetracht der bisherigen Erfahrungen und des technischen Fortschritts müssen die Anforderungen der…
Erwägungsgrund 4 32012D0469Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 hinsichtlich der Entwürfe…
Art. 4 Abs. 2 31997D0836Die Union stimmt der Annahme eines Vorschlags für eine UN/ECE-Regelung oder der Änderung einer UN/ECE-Regelung zu, sofern der Vorschlag nach dem Verfahren des…