Erwägungsgrund 6 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Das Übereinkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0428BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2012/428/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0695BESCHLUSS DES RATES vom 25. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (2013/695/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32012D0353BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2012/353/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32012D0273BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (2012/273/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0272BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits im Namen der Union (2012/272/EU)
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —