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Die im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds-(EEF)-Finanzrahmens für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten verfügbaren Restmittel reichen nicht aus, um den Programmierungserfordernissen, die sich aus der Halbzeitüberprüfung ergeben haben, zu entsprechen. Es ist notwendig, 195 Mio. EUR aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF in den Finanzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten zu übertragen, um die Finanzierung von Maßnahmen im Einklang mit den bestehenden EU- und AKP-Prioritäten zu ermöglichen, einschließlich einer Aufstockung der Friedensfazilität für Afrika um 100 Mio. EUR.
Die im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten verfügbaren Restmittel reichen nicht aus,…
Zur Finanzierung der AKP- und EU-Prioritäten sollte der notwendige Betrag aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF auf den Finanzrahmen für die…
Folgender Anhang wird in das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen eingefügt: „ANHANG Ic Mehrjähriger Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 (1) Der Gesamtbetrag der…
Der Rat hat in seinem Beschluss 2010/406/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über die Zuweisung der aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener…
In dem Internen Abkommen wird der Gesamtbetrag der Gemeinschaftshilfe für die Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean…
Am 11. April 2006 einigte sich der Rat auf den Grundsatz, die Friedensfazilität für Afrika im Anfangszeitraum 2008-2010 mit bis zu 300 Mio. EUR aus dem 10. EEF…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.