Art. 1 32012D0491Der Standpunkt, den die Europäische Union im AKP-EU-Botschafterausschuss hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nicht zugewiesenen Mittel des 10.…
Erwägungsgrund 3 32012D0491Zur Finanzierung der AKP- und EU-Prioritäten sollte der notwendige Betrag aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF auf den Finanzrahmen für die…
Erwägungsgrund 5 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt zum Status Südsudans in Bezug auf das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen…
Erwägungsgrund 6 32012D0352BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zum Status der Republik Südsudan in Bezug auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2012/352/EU)
Der Standpunkt der Union im AKP-EU-Ministerrat sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0775BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Daher sollte der von der Union im Kooperationsausschuss zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im…