Erwägungsgrund 1 32012D0491
Das zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommens wurde erstmals am 25. Juni 2005 in Luxemburg und zum zweiten Mal am 22. Juni 2010 in Ouagadougou geändert (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“). Die zweite Änderung wird seit dem 31. Oktober 2010 vorläufig angewandt.