Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken ist die Rechtsgrundlage für europäische Statistiken. In dieser Verordnung wird die Kommission (Eurostat) als die statistische Stelle der Union bezeichnet, die dafür benannt ist, europäische Statistiken zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten.
Die statistische Stelle der Gemeinschaft, die von der Kommission dafür benannt ist, europäische Statistiken zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten, wird…
Eurostat ist die statistische Stelle der Union gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009. Es ist eine Dienststelle der Kommission unter Leitung…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.