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In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird der allgemeine Rechtsrahmen für europäische Statistiken dargelegt und in dessen Artikel 13 das Europäische Statistische Programm begründet. Mit dieser Verordnung wird ein spezifischer Rahmen für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen geschaffen. Darin werden die von den Mitgliedstaaten zu erhebenden und an die Kommission (Eurostat) zu übermittelnden Daten und Informationen ebenso festgelegt wie die zu erfüllenden grundlegenden Qualitätsanforderungen. In der Verordnung ist vorgesehen, dass die ausführlicheren technischen Spezifikationen in delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakte geregelt werden. Sie ermöglicht die Integration verschiedener Datenerhebungen miteinander und mit der Verwendung von Verwaltungsdatensätzen und führt zu einer Konsolidierung und Vereinfachung des bestehenden Rechts, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Statistischen Programm.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geschaffen, der auch…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken ist die Rechtsgrundlage für…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.