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Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet den Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Nach der genannten Verordnung sind bei der Erstellung von Statistiken die Grundsätze der Unparteilichkeit, der Transparenz, der Zuverlässigkeit, der Objektivität, der fachlichen Unabhängigkeit und der Kostenwirksamkeit unter Wahrung der statistischen Geheimhaltung einzuhalten.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet einen Bezugsrahmen für europäische demografische Statistiken. Insbesondere…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken , die den Bezugsrahmen für die Bestimmungen dieser…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet den Bezugsrahmen für die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.