Erwägungsgrund 2 32012D0527
Angesichts der Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs über die Verwaltungsgrenze der transnistrischen Region sollten die in Bezug auf Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen aufgehoben werden.