Erwägungsgrund 3 32012D0527
Die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 30. September 2013 verlängert werden. Um jedoch Fortschritte im Hinblick auf die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, zu fördern, sollten die in der Liste des Anhangs II des Beschlusses 2010/573/GASP aufgeführten Personen von der Liste gestrichen werden.