Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses EU-Andorra vom 25. Januar 2012 zur Festlegung der Liste der zollrechtlichen Sicherheitsbestimmungen gemäß Artikel 12b Absatz 1 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (2012/57/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Januar 2011 .
Art. 2 32012D0057
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