Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf und die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren verwendet werden, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
Es ist untersagt, hinsichtlich der Verbote nach Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Posten unter diesen Artikel fallen.
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1 und 2 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den genannten…
Es ist untersagt, hinsichtlich der Verbote nach Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen,…
in Verbindung mit den Verboten in den Absätzen 1, 2 und 3 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern gemäß den…
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und…
in Verbindung mit dem Verbot in Absatz 1 unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.