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Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Tätigkeiten multilateraler Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, insbesondere der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in Belarus zu beschränken, indem sie u. a. gegen die Neuvergabe von Darlehen oder andere Formen der Finanzierung für in Artikel 2i genannte Organisation stimmen; davon ausgenommen solche Organisation in dessen Absatz 2 und 3 und ohne dass Projekte im Privatsektor, die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, beeinträchtigt würden.
neue Darlehen oder Kredite oder sonstige Finanzmittel, einschließlich Eigenkapital, für eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die nach…
die betreffenden Tätigkeiten dem Zweck dienen, Hilfe für die Zivilbevölkerung in Belarus bereitzustellen, wie z. B. humanitäre Hilfe, Umweltprojekte und…
Entwicklungsbank der Republik Belarus Belarusbank Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau) Belagoprombank Bank Dabrabyt
Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität…
neue Darlehen oder Kredite oder sonstige Finanzmittel, einschließlich Eigenkapital, für eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die nach…
für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen oder jegliche natürliche oder juristische Person, Organisation…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.