Erwägungsgrund 3 32012D0665
Die in dem Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf das Waffenembargo müssen geändert werden.
Die in dem Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf das Waffenembargo müssen geändert werden.