Erwägungsgrund 4 32012D0671
Der Beschluss über die Voraussetzungen, unter denen der Vizepräsident den Präsidenten des Gerichtshofs bei der Erfüllung seiner richterlichen Aufgaben vertritt, sollte am selben Tag in Kraft treten —
Der Beschluss über die Voraussetzungen, unter denen der Vizepräsident den Präsidenten des Gerichtshofs bei der Erfüllung seiner richterlichen Aufgaben vertritt, sollte am selben Tag in Kraft treten —