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Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ) ist am 29. April 1997 in Kraft getreten. Mit dem CWÜ wird die Beseitigung einer ganzen Kategorie von Massenvernichtungswaffen bezweckt, indem verboten wird, chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten, weiterzugeben oder einzusetzen.
Übereinkommen: das Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die…
Nach dem Beitritt der Arabischen Republik Syrien zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen…
Ziel der Europäischen Union ist es, das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die unter anderem darauf…
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, in der das Bekenntnis der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.