Erwägungsgrund 1 32012D0712
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ) ist am 29. April 1997 in Kraft getreten. Mit dem CWÜ wird die Beseitigung einer ganzen Kategorie von Massenvernichtungswaffen bezweckt, indem verboten wird, chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten, weiterzugeben oder einzusetzen.