Erwägungsgrund 2 32012D0732
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500000000 EUR in Anspruch genommen werden kann.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500000000 EUR in Anspruch genommen werden kann.