Erwägungsgrund 3 32012D0732
Deutschland hat am 4. Mai 2012 wegen Entlassungen bei der Firma manroland AG, zwei ihrer Tochterunternehmen und einem Zulieferer einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt und diesen Antrag bis zum 10. Juli 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 5352944 EUR bereitzustellen.