Erwägungsgrund 4 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Es liegt im Interesse der Union, das Übereinkommen zu unterzeichnen, da dieses zur Verwirklichung der in Artikel 214 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Erwägungsgrund 3 32008D0076BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 (2008/76/EG)
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
Der Beitritt der Union zu dem Übereinkommen zum Zweck der Ausübung ihrer Zuständigkeiten ist aufgrund von Artikel 38 des Übereinkommens zulässig.
Erwägungsgrund 5 32012D0189BESCHLUSS DES RATES vom 26. März 2012 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 (2012/189/EU)
Da die Europäische Union Vertragspartei des Übereinkommens von 2001 ist und die Unterzeichnung des Übereinkommens sowie die Hinterlegung ihrer Urkunde für die…
Erwägungsgrund 3 32007D0095BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kaffeerat zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2001 (2007/95/EG)
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dieses Abkommens zu genehmigen.