Erwägungsgrund 16 32014L0112RICHTLINIE 2014/112/EU DES RATES vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Durchführung der Vereinbarung trägt zur Erreichung der Ziele des Artikels 151 AEUV bei.
Erwägungsgrund 3 32012D0738BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2012 über den Abschluss des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/738/EU)
Es liegt im Interesse der Union, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden, da dieses zur Verwirklichung der in Artikel 214 Absatz 1 des Vertrags über die…
Erwägungsgrund 4 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Es liegt im Interesse der Union, das Übereinkommen zu unterzeichnen, da dieses zur Verwirklichung der in Artikel 214 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Erwägungsgrund 2 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Das Abkommen gewährleistet, dass die Bedingungen für die Verknüpfung gemäß Artikel 25 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Erwägungsgrund 19 32005L0047RICHTLINIE 2005/47/EG DES RATES vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor
Die Durchführung der Vereinbarung trägt zur Verwirklichung der in Artikel 136 des Vertrags genannten Ziele bei.
Erwägungsgrund 22 32009L0013Die Durchführung der Vereinbarung trägt zur Erreichung der Ziele des Artikels 136 des Vertrags bei —