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Nach dem Verfahren gemäß Artikel 331 Absatz 1 AEUV hat die Kommission mit Beschluss C(2012) 4881 vom 18. Juli 2012 die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 auf Irland bestätigt, soweit deren Bestimmungen Eurodac betreffen. Nach dem Beschluss tritt die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses des Rates betreffend den Antrag Irlands auf Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011, die sich auf das SIS II gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und das VIS beziehen, für Irland in Kraft.
Da durch die Annahme des Beschlusses C(2012) 4881 der Kommission die erste Voraussetzung für die Anwendung der Eurodac betreffenden Bestimmungen der Verordnung…
Gemäß Artikel 4 des Protokolls (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des…
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG)…
Um die Einhaltung der Verträge und geltenden Protokolle zu gewährleisten und zugleich die Einheitlichkeit und Kohärenz der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zu…
Infolge des Beschlusses 2002/192/EG des Rates findet die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von…
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Irland hat sich an der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates , die die Einrichtung, den Betrieb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.