Erwägungsgrund 7 32012D0775
Um eine reibungslose Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten und San Marinos zu gewährleisten, ist es erforderlich, spezielle Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und San Marino sowie über die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Personen und den Trägern des zuständigen Staates zu erlassen.