Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2012/827/EU)
Damit EU-Fischereifahrzeuge ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll die Möglichkeit vor, das Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien vorläufig anzuwenden, bis die für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind
Erwägungsgrund 4 32012D0827
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