Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu Monitoringzwecken sollte Spanien verpflichtet werden, die Kommission über die Einzelheiten der auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen zu unterrichten —
Zu Überwachungszwecken ist die Pflicht vorzusehen, die Kommission über Einzelheiten der Maßnahmen, die Spanien auf der Grundlage dieses Beschlusses trifft, zu…
Spanien unterrichtet die Kommission über die Maßnahmen, die es auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffen hat, binnen zwei Monaten nach dessen Erhalt.
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie unterrichten, damit sie deren Wirkung bewerten kann.
Spanien unterrichtet die Kommission über die Maßnahmen, die es auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffen hat, binnen zwei Monaten nach dessen Erhalt.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die im Rahmen dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und andere ihnen vorliegende…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.