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Der Beschluss K(2007) 2466 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Der Beschluss 97/281/EG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Der Beschluss 93/465/EWG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Der Beschluss 2000/24/EG, in der Fassung der in Anhang I aufgeführten Beschlüsse, wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als…
Der Beschluss 91/115/EWG wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss und sind nach Maßgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.