Erwägungsgrund 5 32016D0883Der Beschluss 2007/65/EG sollte daher aufgehoben werden —
Art. 3 32008D0213BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG (2008/213/EG)
Der Beschluss 2006/56/EG wird aufgehoben.
Art. 8 32023D0748BESCHLUSS (EU) 2023/748 DER KOMMISSION vom 11. April 2023 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anträge auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten oder Unterlassungen
Der Beschluss 2008/50/EG wird aufgehoben.
Art. 3 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG wird aufgehoben.
Art. 7 32016D0566BESCHLUSS (EU) 2016/566 DER KOMMISSION vom 11. April 2016 zur Einsetzung der hochrangigen Lenkungsgruppe zur Steuerung des digitalen Seeverkehrssystems und der digitalen Seeverkehrsdienstleistungen sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2009/584/EG
Der Beschluss 2009/584/EG wird aufgehoben.