Art. 3 32012D0413BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. Juli 2012 zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013 (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/413/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32013D0332BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2013 zum Abschluss des Protokolls über die Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr (Verkehrsprotokoll) im Namen der Europäischen Union (2013/332/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0786BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2011 über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten sein müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/786/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010D0767BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses K(2007) 2286 zur Festlegung der EFR-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Spezifischen Programms „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2007-2013) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/767/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32013D0442BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. August 2013 zur Erstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2014 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/442/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011D0161BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Änderung des Kommissionsbeschlusses K(2008) 4617 über die Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte Maßnahmen und die damit verbundenen Verfahren zur Bewertung, Auswahl und Gewährung von Finanzhilfen auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) und des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007-2011) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/161/EU, Euratom)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.