Erwägungsgrund 5 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss notwendigen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 6 32012D0441BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2012/441/EG)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 6 32011D0296BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/296/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 5 32011D0634BESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 2011 über die Unterzeichnung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 im Namen der Europäischen Union und seine vorläufige Anwendung (2011/634/EU)
Das Übereinkommen sollte unterzeichnet und in Erwartung des Abschlusses der Verfahren für seinen Abschluss vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 6 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 7 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —