Art. 2 32006D0873BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 2006 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (PECA) (2006/873/EG)
Der Präsident des Rates übermittelt die in Artikel 17 des Protokolls vorgesehene diplomatische Note im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf das Inkrafttreten des…
Art. 2 32014D0060BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2014/60/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor .
Art. 2 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Art. 2 32013D0785BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (2013/785/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Art. 3 32013D0012BESCHLUSS 2013/12/GASP DES RATES vom 25. Oktober 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Moldau an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32011D0283BESCHLUSS DES RATES vom 12. April 2011 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/283/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.