Erwägungsgrund 2 32006D0873
Artikel 75 des Europa-Abkommens sieht vor, dass im Rahmen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung und Konformitätsbewertung der Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung angestrebt wird.
Artikel 75 des Europa-Abkommens sieht vor, dass im Rahmen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Normung und Konformitätsbewertung der Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung angestrebt wird.