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Reproduktionen von Euro-Banknoten in elektronischer Form sind nur dann rechtmäßig, wenn ihre Hersteller ausreichende technische Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Ausdrucke dieser elektronischen Reproduktionen gemacht werden, die die Öffentlichkeit mit echten Euro-Banknoten verwechseln könnte.
Reproduktionen, die den folgenden Kriterien entsprechen, gelten als rechtmäßig, da bei ihnen nicht die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit sie mit echten…
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Euro-Banknoten können nur dann durch kundenbediente Automaten oder Geldautomaten wieder ausgegeben werden, wenn sie auf Echtheit und Umlauffähigkeit durch einen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Eine weitere Zunahme von Euro-Fälschungen, die den reibungslosen Umlauf der Euro-Banknoten und -Münzen beeinträchtigen würde, ist zu verhindern.
Die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von echten Euro-Banknoten als Zahlungsmittel zu ergreifen, umfasst die Befugnis, einheitliche Regeln für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.