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Die EZB hat als Rechtsnachfolgerin des EWI das Urheberrecht an den Gestaltungsentwürfen der Euro-Banknoten, das ursprünglich das EWI innehatte. Bei Reproduktionen, die unter Verletzung des Urheberrechts an den Gestaltungsentwürfen der Euro-Banknoten erstellt oder verbreitet werden, wie z. B. Reproduktionen, die möglicherweise negative Auswirkungen auf das Ansehen der Euro-Banknoten haben, können die EZB und die NZBen, die für die EZB handeln, das Urheberrecht der EZB geltend machen.
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der ESZB-Satzung sehen vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe…
Die EZB oder gegebenenfalls die betreffende NZB kann auf schriftlichen Antrag ihre Zustimmung ausnahmsweise erteilen, eine Reproduktion, die den Kriterien von…
Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags und Artikel 16 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sehen vor, dass die…
Das ausschließliche Recht der EZB, die Ausgabe von Euro-Banknoten in der Union zu genehmigen, umfasst die Befugnis, Euro-Banknoten einzuziehen und einheitliche…
Das Europäische Währungsinstitut (EWI) leistete die Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung und Ausgabe der Euro-Banknoten; es hat insbesondere bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.