Art. 3 32013D0671BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik über die Anwendung der Rechtsvorschriften der Union über die Besteuerung von Zinserträgen und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung auf die Gebietskörperschaft von Saint-Barthélemy (2013/671/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32011D0072BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32011D0710BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (2011/710/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0106Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Mai 2012 über die Prüfung der von der irischen Regierung vorgeschlagenen Änderung der Verträge in Form eines dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beizufügenden Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon durch eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und über die Nichteinberufung eines Konvents (2013/106/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32011D0082BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) (2011/82/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.